Liebe Mitglieder,
hiermit laden wir Euch herzlich zur Mitgliederversammlung am 20. März 2026 ab 19:00 Uhr ein.
Wir treffen uns in der Chorscheune in Harthausen.
Um einen pünktlichen Beginn und einen ungestörten Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, bitten wir alle Mitglieder, die etwas essen möchten, dies zeitlich entsprechend einzuplanen.
Bitte beachtet, dass Anträge und Diskussionspunkte mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden müssen.
Informationen zur Mitgliederversammlung
Liebe Seglerinnen und Segler,
wie bereits in der Mitgliederversammlung Anfang 2025 besprochen, hat sich der Vorstand angesichts der aktuellen Herausforderungen Gedanken über die Beiträge des Vereins gemacht. Der Vorstand schlägt eine Beitragsanpassung sowie eine Änderung der Wasserliegeplatzregelung vor.
Aufgrund der Fragen und Anträge von Herrn Jürgen Kloos ist auch das Thema Haftung und Verkehrssicherungspflicht in den Vordergrund gerückt. Um eine rechtliche Sicherheit für den Vorstand zu gewährleisten, haben wir entsprechende Anträge für eine Sicherheitsbegehung der Vereinsgelände und des Steges eingebracht. Die dadurch entstehenden Kosten erhöhen die Notwendigkeit oben genannten Beitragsanpassungen sowie Änderung der Wasserliegeplatzregelung vorzunehmen.
Wir stimmen Herr Kloos zu, dass die Sanierungsarbeiten des Steges überprüft und fachlich begleitet sein müssen, insbesondere unter dem Aspekt des Naturschutzes.
Ein weiterer Aspekt ist die Stärkung der Jugend in unserem Verein. Diese wollen wir mehr einbinden und direkt an wesentlichen Entscheidungen teilhaben lassen. Deswegen schlagen wir vor, dass Jugendlichen ab 14 Jahren ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung erhalten.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Gedenken an die im Jahr 2025 verstorbenen Mitglieder
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Bericht des Jugendwarts
5. Bericht des Sportwarts
6. Bericht des Natur- und Umweltwarts
7. Bericht des Kassenwarts
8. Bericht der Kassenprüfung
9. Entlastung des Vorstandes
10. Vorstellung der Planung 50-Jahr-Feier in der Goldberghalle (Ehrungen der Jubilare)
11. Aufnahme der Gastsegler 2026
12. Neuwahl der Kassenprüfer
13. Beratung und Verabschiedung des Haushaltplanes 2026
14. Beiträge, Gebühren und Arbeitszeiten, außerordentliche Beiträge und Aufnahmegebühr
15. Beschlussfassung über Anträge
16. Sonstiges
Anträge im Detail:
1. Änderung der Wasserliegeplatzregelung
Ab der Saison 2027 zahlen alle Liegeplatzinhaber die regulären Liegeplatzgebühren. Die bisherigen Sonderkonditionen werden zum Ende 2026 gekündigt.
2. Neufestlegung der Mitgliedsbeiträge 2027
Es wird vorgeschlagen, die Mitgliedsbeiträge wie folgt zu erhöhen:
· Familienmitgliedschaft 2027: 100 € (bisher: 90€)
· Aktives Einzelmitglied 2027: 80 € (bisher: 72€)
3. Erhöhung der Landliegeplatzgebühren 2027
Es wird vorgeschlagen, die Kosten für die Landliegeplätze für das Jahr 2027 auf 45 € (bisher 25€) zu erhöhen.
4. Regelung zur Pflege und Nutzung der Landliegeplätze
Folgende Formulierung soll in die Hafenordnung aufgenommen werden:
„Die Landliegeplätze sind zu Saisonbeginn in einen ordentlichen Zustand zu bringen. Dies umfasst das Entfernen von Bewuchs, die ordnungsgemäße Lagerung der Boote und das Beseitigen von Unrat. Die Pflegearbeiten sind im Einklang mit den Naturschutzvorgaben (z.B. nicht abflammen, kein Herbizid verwenden) vorzunehmen. Der Hafenmeister ist berechtigt, den Landliegeplatzinhaber zur Pflege seines gemieteten Platzes aufzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht innerhalb von 4 Wochen nachgekommen, kann der Platz durch den Vorstand gekündigt werden.“
5. Gebühren für Winterstellplätze im Jollengarten
Sind im Winter Stellplätze im Jollengarten frei oder werden diese nicht für den gemieteten Zweck genutzt, kann der Club, nach Absprache mit dem Vorstand, diese als Winterstellplatz für Wasserlieger vergeben. Es wird eine Gebühr von 35 € pro Winterhalbjahr für die Überwinterung erhoben.
Da die Winterstellplätze das Ein- und Auswassern nicht behindern sollen, werden diese frühestens vom 15.10. und maximal bis zum 15.03. vergeben. Landlieger sind hiervon nicht betroffen.
7. Weitergabe von Liegeplätzen
Die Entscheidung über eine Weitergabe obliegt immer dem Vorstand.
Eine Weitergabe ist nur vorgesehen:
· Im Erbfall, wobei der Erbe der Lebenspartner:In sein muss.
· Bei engen Verwandten, die bevorzugt berücksichtigt werden.
8. Durchführung einer Sicherheitsbegehung des Vereinsgeländes
Der Vorstand wird beauftragt, ein Prüfkonzept zu erstellen und eine fachgerechte Sicherheitsbegehung des gesamten Vereinsgeländes durchführen zu lassen. Ziel ist die Überprüfung der baulichen Anlagen, Wegeflächen, Grünbereiche sowie sonstiger Einrichtungen im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht und allgemeine Sicherheitsanforderungen.
Für die Durchführung der Sicherheitsbegehung und kleinere Folgemaßnahmen wird ein Budget in Höhe von bis zu 5.000 € bereitgestellt.
9. Sicherheitsbegehung der Steganlage und Erstellung eines Sanierungskonzeptes
Der Vorstand wird beauftragt, ein Prüfkonzept zu erstellen und eine umfassende Sicherheitsbegehung der vereinseigenen Steganlage durchführen zu lassen. Auf Grundlage der Ergebnisse ist ein fachlich fundiertes Sanierungskonzept zu erstellen.
Das Sanierungskonzept soll insbesondere die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht sowie die geltenden umweltbehördlichen Auflagen berücksichtigen und mit diesen in Einklang stehen.
Für die Durchführung der Sicherheitsbegehung und die Erstellung des Sanierungskonzeptes wird ein Budget in Höhe von bis zu 8.000 € bereitgestellt.
10. Freigabe von Mitteln zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und Nutzung der Steganlage
Sofern im Rahmen der Sicherheitsbegehungen oder anderweitiger Prüfungen Maßnahmen festgestellt werden, die zur unverzüglichen Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht oder Nutzung der Steganlage erforderlich sind, wird der Vorstand ermächtigt, entsprechende Maßnahmen umgehend zu beauftragen.
Hierfür wird ein Budget in Höhe von bis zu 20.000 € freigegeben.
Der Vorstand berichtet bei der nächsten Mitgliederversammlung über Art, Umfang und Kosten der durchgeführten Maßnahmen.
11. Freigabe von Mitteln für die Durchführung der 50-Jahr-Feier
Zur Planung und Durchführung der Feierlichkeiten anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Vereins wird der Vorstand ermächtigt, alle hierfür erforderlichen organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen zu treffen und entsprechende Aufträge zu vergeben.
Die bereitgestellten Mittel sollen insbesondere verwendet werden für:
· Organisation und Durchführung der Jubiläumsveranstaltung
· Miete von Räumlichkeiten und technischer Ausstattung
· Catering und Rahmenprogramm
Hierfür wird ein Budget in Höhe von bis zu 5.000 € freigegeben.
12. Satzungsänderung – Stimmrecht für Jugendliche ab 14 Jahren
Jugendliche Mitglieder des Vereins sind ab Vollendung des 14. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Der Vorstand wird beauftragt, die entsprechende Anpassung der Satzung redaktionell einzuarbeiten und die Eintragung der Satzungsänderung beim zuständigen Registergericht zu veranlassen.