Corona Aktuell
Derzeit wird das Vereinsgeschehen durch die geltenden Regelungen zum Coronavirus eingeschränkt. Wir geben hier einen Überblick zu den derzeit geltenden Allgemeinverfügungen des Landkreises Germersheim.
Zum 20. März 2021 tritt die folgende Regelungen zur Ausübung von Freizeitsport in Kraft:
Abweichend von § 10 Abs. 1 der 17 CoBeLVO sind Training und Wettkampf im Amateur- und
Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt. Die sportliche Betätigung im
Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören,
zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 17. CoBeLVO während der
gesamten sportlichen Betätigung.
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